Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus - Möglichkeiten und Grenzen der Strafverfolgung und der Kriminalprävention

01.05.2019

Professor Dr. Helmut Fünfsinn, Generalstaatsanwalt Hessen, skizzierte in seinem Vortrag am Clubabend am 9. April kenntnisreich die Möglichkeiten und Grenzen der Strafverfolgung und der Kriminalprävention.

Prof. Dr. Helmut Fünfsinn und Clubpräsidentin Susan GeorgijewitschAn den Anfang stellte er Begriffsbestimmungen für ‚Extremismus' und ‚Terrorismus'. Der erstere ist eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche politische Bestrebungen, die sich gegen die Normen und Regeln eines demokratischen Verfassungsstaates wenden und ideologische Absolutheitsansprüche erheben. Der zweite Begriff umfasst Formen von politisch motivierter Gewaltanwendung, ist also ein Sonderfall des Extremismus.

Die Bekämpfung von Terrorismus erfolgt auf Grundlage des Strafgesetzbuches, das abstrakte und konkrete Gefährdungsdelikte benennt. Hier ist die Herausforderung sicherlich darin zu sehen, die Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen für einen terroristischen Akt nachzuweisen. Die wesentlichen Normen für die Vermeidung extremistischer und terroristischer Straftaten sind ebenfalls rechtlich gefasst: Polizei- und Gefahrenabwehrrecht.

Laut jüngster Kriminalstatistik ist Deutschland ein vergleichsweise sehr sicheres Land, und es gilt im Grundsatz ein ganz starkes Gewalttabu. Seit Jahren gibt es auch eine sehr günstige Entwicklung in fast allen Deliktsbereichen, auch im Gewaltbereich.

Die Zahlen steigen also nicht an, weder bei der Polizei noch bei Opferbefragungen. Dennoch wird das Thema in der Öffentlichkeit immer wieder hochgeputscht. So kann sich in der Allgemeinheit leider durchaus der Eindruck verfestigen, Gewalt sei ein alltägliches Problem, das einem ständig und überall begegnen kann. Hier gilt es, mit Informationen dagegen zu halten.

Hessen ist in Deutschland führend, wenn es um eine moderne Sicherheitsinfrastruktur geht: im März 2019 wurde das Hessische Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum (HETAZ) eingerichtet. Bewährt hatte sich bereits das Konzept einer auf Staatsschutzsachen spezialisierten und mit anderen Staatsschutzbehörden eng vernetzten Fachabteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Grundsätzlich ist zur effektiven Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus eine enge und reibungslose Zusammenarbeit von Ministerien, Behörden des Bundes und der Länder, staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen und nicht zuletzt der Gesellschaft erforderlich. Hinzu kommt eine konsequente Ausschöpfung des rechtlichen Handlungsinstrumentariums.

Ein besonderes Anliegen ist für Professor Fünfsinn die Prävention: hier gilt es alle Formen der Präventionsmaßnahmen auszuschöpfen. Auch hier ist Hessen mit dem beratungsNetzwerkHessen beispielhaft.